Grundversorgung Erdgas
Zuverlässig, sicher und flexibel
Sie legen Wert auf kurze Kündigungsfristen? Sie möchten sich nicht festlegen und nehmen dafür höhere Kosten in Kauf? Dann entscheiden Sie sich für unsere Grundversorgung.
Die Grundversorgung bietet eine Versorgung zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Sie ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
Preise
Stand: 1. November 2022
Jahresabnahme kWh | Grundpreise/Monat (brutto) | Arbeitspreise/kWh (brutto) |
---|---|---|
0 - 8.999 | 9,00 EUR | 20,82 Cent |
9.000 - 57.600 | 14,39 EUR | 20,28 Cent |
über 57.600 | - | 20,50 Cent |
Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas ab 01.11.2022
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer von derzeit 7 %. Die angegebenen Arbeitspreise enthalten außerdem im Kalenderjahr 2022 folgende Preisbestandteile gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV: die Energiesteuer von derzeit netto 0,550 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh) sowie den CO2-Preis von derzeit netto 0,546 Cent/kWh (brutto 0,65 Cent/kWh). Ab dem 01.10.2022 wird die Gasspeicher-Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz in Höhe von netto 0,059 Cent/kWh (brutto 0,07 Cent/kWh) erhoben. Zusätzlich wird zeitgleich die Bilanzierungsumlage von 0,000 Cent/kWh auf 0,570 Cent/kWh netto (brutto 0,68 Cent/kWh) erhöht.
Die Preise gelten nur im Konzessionsgebiet der Stadt Springe.
- Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas ab 01.11.2022
- Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas bis 31.10.2022
- Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas bis 30.09.2022
- Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas bis 31.03.2022
- Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas bis 31.01.2022
- Preis-Informationen Grundversorgung Erdgas bis 31.12.2021
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Grundlagen des Vertrages und des Anschlussnutzungsverhätnisses – in der jeweils gültigen Fassung – sind: