Zum Hauptinhalt springen

Fragen und Antworten: Abschlagszahlung und Rechnung

Wie wird der Abschlag ermittelt?
Generell wird bei der Ermittlung der Abschlagshöhe der letzte Jahresverbrauch zugrunde gelegt. Sofern wir Ihren Verbrauch nicht kennen, legen wir einen Abschlag anhand von Erfahrungswerten fest. Sollte der letzte ermittelte Verbrauch kein vollständiges Abrechnungsjahr umfassen, wird der Verbrauch entsprechend hochgerechnet. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem jahreszeitliche Schwankungen und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch.

Der ermittelte Verbrauchswert wird mit den aktuellen Preisen multipliziert, ebenso werden eventuell zu zahlende Grundpreise und auch die gesetzlichen Abgaben und Steuern berücksichtigt. So entsteht eine Prognose des Gesamtverbrauchs - in Kilowattstunden (kWh) und somit auch der entsprechende Geldbetrag.

Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Monate, in denen Abschlagsbeträge bis zur nächsten Jahresrechnung fällig werden, geteilt. So erhalten Sie den monatlichen Abschlagsbetrag, der jeweils für den zurückliegenden Verbrauchsmonat zu entrichten ist.

Was ist bei einem Neu- oder Erstbezug?
Sofern es sich um einen Neu- bzw. Erstbezug handelt, wird eine Verbrauchsprognose erstellt, die Sie mit der Angabe Ihres früheren Verbrauchs maßgeblich beeinflussen können. Alternativ ermitteln wir eine Prognose für Sie. Aus dem Verbrauchswert wird der monatliche Abschlag ebenso errechnet, wie oben beschrieben. Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag nur zum Monatsende gekündigt werden kann.

Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Kündigung vor Ablauf des Abrechnungsjahres (z. B. bei einem Umzug)?
In diesem Fall übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand und auf dieser Basis erstellen wir für Sie die Abrechnung. Die Summe der Abschläge, die Sie bereits gezahlt haben wird mit dem Betrag, der für den angefallenen Verbrauch zu zahlen ist, verrechnet. Je nach Ergebnis, bekommen Sie eine Rückzahlung oder Nachforderung.

Kann ich meinen Abschlag kontrollieren bzw. ändern lassen?
Ja, als Kunde der Stadtwerke Springe können Sie die Abschläge durch unsere Kundenberater jederzeit anpassen lassen, entweder bei einem Besuch im Kundenbüro oder telefonisch während der Servicezeiten. Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne zu allen Fragen der Verbrauchsabrechnung zur Verfügung.

Auch eine Kontrolle der Abschlagshöhe kann jederzeit vorgenommen werden. Dafür ist es notwendig, dass Sie uns den aktuellen Zählerstand Ihres Strom- oder Gaszählers angeben. Anhand des seit der letzten Abrechnung angefallenen Verbrauches wird die Höhe der zukünftigen Abschlagsbeträge kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Besonders bei neuen Abnahmestellen ist eine Prüfung des Abschlages im laufenden Jahr sinnvoll, da hier bei Ihrem Einzug der Abschlag nur anhand von Durchschnittswerten ermittelt werden kann.

Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresabrechnung mit. Mit Ihrer Jahresabrechnung bekommen Sie also eine Rückzahlung oder Nachforderung und die neuen Abschläge werden entsprechend angepasst.

Wenn sich der Strom-/Gaspreis senkt, vermindert sich dann auch mein monatlicher Abschlag?
Nein, die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich innerhalb eines Abrechungsjahres nicht, außer es geschieht auf Ihren Wunsch hin. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresabrechnung und bei der neuen Abschlagsberechung berücksichtigt.

Wie erfolgt die Zahlung?
Sobald Sie Kunde der Stadtwerke Springe werden, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben. Hierin informieren wir Sie auch über die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen. Grundlage dafür bildet Ihr angegebener Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh). Die Zahlung können Sie dann per Einzugsermächtigung vornehmen – dies ist der für Sie bequemste Weg und kann jederzeit widerrufen werden. Alternativ können Sie die Abschlagszahlungen auch monatlich überweisen bzw. bei Ihrer Bank einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten.