Informationen zur Strompreisbremse
Die Stadtwerke Springe begrüßen die staatlichen Preisbremsen und arbeiten mit Hochdruck daran, diese für Sie umzusetzen. Um die Strompreisbremse zu erhalten, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie betroffen sind, informieren wir Sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan.
Teilweise Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben
Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten die Stadtwerke Springe mit Hochdruck an der Umsetzung der Bremsen. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse, Personalengpässen und der hohen Auslastung bei Druckdienstleistern zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben. Daher werden unsere Kunden ihre Infromationsschreiben im April und ihre monatliche Entlastungszahlung im April erhalten. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Auf eine Sache können sich die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Springe aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.
Was ist die Strompreisbremse?
Die Bundesregierung führt eine Strompreisbremse ein. Diese soll Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bei den gestiegenen Strompreisen finanziell unterstützen. Der Preis für die Kilowattstunde Strom wird dann ab April und rückwirkend für Januar, Februar und März 2023 auf maximal 40 Cent bei einem jährlichen Verbrauch bis zu 30.000 kWh gedeckelt. Dieser Preis gilt dann für 80 Prozent der individuellen Verbrauchsprognose von 2022. Wir als Ihr Energieversorger übernehmen zudem die Umsetzung der Preisbremse, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.
Aktuelle Fragen und Antworten zur Strompreisbremse
Gute Nachriten: Sie müssen nichts tun. Die Stadtwerke Springe kümmern sich darum, dass Sie die staatliche Unterstützungsleistung erhalten. Sie erhalten die Entlastung automatisch über Ihren monatlichen Abschlag beziehungsweise über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters.
Die Preisbremsen treten im April 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar, Februar und März. Grund dafür sind die erforderlichen Anpassungen in den IT-Prozessen.
Durch die staatliche Entlastung reduzieren sich Ihre Abschläge ab April 2023. Die Entlastungen für Januar, Februar und März werden mit dem Abschlag im April verrechnet. Der Abschlag im April wird dann besonders gering ausfallen.
Beispiel:
Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag von 1.200 Euro berechnet. Im Januar, Februar und März 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im April erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im April besonders niedrig.
Für Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/ kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder der vom Netzbetreiber erstellten Verbrauchsprognose für 2023 oder dem tatsächlichen Verbrauch aus 2021. Sollte kein Verbrauch aus diesen Jahren vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren, denn wird mehr als 80 % im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Die Höhe der Entlastung wird individuell für jeden Haushalt und jedes Unternhemen errechnet und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 Cent pro Kilowattstunde auf 50 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Ihre Stromrechnung erhöht sich also deutlich. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller bei dieser Rechnung entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs 2023 auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
Familie Müller erhält dafür vom Staat die Differenz zwischen dem Vertragspreis (50 ct/ kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct / kWh) als Entlastungszahlung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit eine Entlastung für 10 Cent pro Kilowattstunde für 80 % der Prognose. Also erhalten sie 3.600 kWh zu dem gedeckelten Preis. Ihre staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt dann 360 Euro.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80 % Kontingent hinausgeht, muss sie ihren eigentlichen Vertragspreis von 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs - in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den jeweiligen Vertragspreis.
Zum anderen gibt es eine zusätzliche Prämie für Sparerfolge. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80 %-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres 2023 im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück. Diese Prämie berechnet sich aus der eingesparten Menge, multipliziert mit dem höheren Vertragspreis.
Sparen belohnt der Staat also besonders. Hier finden Sie Tipps, wie Sie ganz leicht zu Hause Energie einsparen können.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt einmal die Entlastungszahlung, welche den Dezemberabschlag 2022 für Gas und Wärme übernimmt. Aber auch die ab April 2023 greifenden Preisbremsen, welche die Strom-, Gas- und Wärmepreise auf eine Obergrenze festlegen.
Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.